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EU-Kommission: Frühlingsjagd auf Malta verstößt gegen EU-Recht

EU-Kommission: Frühlingsjagd auf Malta verstößt gegen EU-Recht

Brüssel: Im Kampf gegen die unsägliche Frühlingsjagd und den Finkenfang auf Malta kann ein wichtiger Etappensieg für den Vogelschutz verbucht werden:

Die EU Kommission hat vor, gegen Malta ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, wenn die Regierung im kommenden Jahr erneut die Frühlingsjagd auf Zugvögel eröffnet. Mit dieser Entscheidung geht die Kommission endlich auf die Forderungen von Vogelschützern, die seit Jahren auf die massive Wilderei und den Vogelfang auf der Mittelmeerinsel aufmerksam gemacht haben. „Die Frühlingsjagd verstößt eindeutig gegen die Vogelschutzrichtlinie und hat seit dem EU-Beitritt Maltas bereits mehr als zwei Millionen Tieren das Leben gekostet. Ein Verbot wäre ein Riesenerfolg für den Vogelschutz“, freut sich Heinz Schwarze, Präsident des Bonner Komitees gegen den Vogelmord.
Zuletzt hatte das Komitee gemeinsam mit dem Königlich belgischen Vogelschutzverband und 14 weiteren Verbänden eine von 200.000 Unterstützern unterzeichnete Eingabe beim Petitionsausschuss des EU-Parlamentes eingereicht. Erst letzte Woche veröffentlichte der Petitionsausschuss einen Bericht seines Vorsitzenden, Martin Libicki, der sich im Mai vor Ort persönlich über Jagd und Wilderei auf den maltesischen Inseln informiert hatte. Libickis Fazit bezüglich der Frühlingsjagd: „Diese Ausnahmeregelung sollte nicht erneuert werden. Es gibt zu viele handfeste Beweise für Missbrauch“. In der Saison 2006 (Jagdzeit vom 25.März bis zum 22.Mai) wurden nach Angaben des Komitees gegen den Vogelmord wieder mehr als eine halbe Million durchziehender Singvögel, Falken, Wespenbussarde, Reiher, Wachteln und Turteltauben geschossen. Die mit 27 Beamten „hoffnungslos unterbesetzte“ (Schwarze) Umweltpolizei ist nach Ansicht der Vogelschützer nicht in der Lage, die rund 17.000 offiziell registrierten Jäger und Fänger zu kontrollieren.

„Maltas Jäger haben der Vogelwelt und dem Ansehen ihres Landes jahrelang massiv geschadet. Nun ist es Sache der maltesischen Regierung, endlich die Konsequenzen zu ziehen“, so Schwarze.

 

EU-Petitionsausschuß ebenfalls gegen die Vogeljagd

Auf seiner Sitzung am 20.Juni 2006 hatte der Petitionsausschuss des Europäischen Parlamentes die vom Komitee und dem Königlich-Belgischen Vogelschutzbund eingereichte Petition gegen die Ausnahmegenehmigungen (derogations) der EU für die Maltesische Jagdpraxis ausführlich beraten.

Im Mai war Martin Libicki, der Vorsitzende des Ausschusses, eigens nach Malta gereist, um sich vor Ort ein Bild von der Situation zu machen. Hier Auszüge aus seinem Bericht „Report on the fact-finding visit to Malta“: „Die Zugvögel, die im Frühling von Jägern auf den Maltesischen Inseln getötet werden sind Vögel, die nie ihre ursprünglichen Brutgebiete in anderen europäischen Ländern erreichen werden. Die Schießerei auf zeitweilig jagdbare Arten findet in einem Ausmaß statt, das angesichts der Verluste für geschützte Arten, insbesondere Greifvögel, sehr Besorgnis erregend ist. Diese Ausnahmeregelung sollte nicht erneuert werden. Es gibt zu viele handfeste Beweise für Missbrauch.“ Was den Fang von Finken mit Klappnetzen betrifft, befürchtet der Vorsitzende, daß es unmöglich ist, sicherzustellen, daß „geschützte Arten immer aus den Netzen befreit werden“. Weiter heißt es in dem Report: „Berichte über die Anzahl und Arten der auf dem Vogelmarkt in Valetta verkauften Vögel sowie die Menge der von der Delegation festgestellten Vogelfallen, dienen als Bestätigung dafür, daß die bestehende Ausnahmeregelung nicht verlängert werden sollte.“

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  bin dagegen
  das ist mir egal
  enthalte mich
  die armen Vögel

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Für die Texte & Bilder ist der Verein "Komitee gegen den Vogelmord e.V." verantwortlich.
Quelle & Copyright: komitee.de



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