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Sprachreisen nach Malta & Gozo
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Neue Regelungen nach dem EU-Beitritt

Seit Mai 2004 ist Malta Mitglied der Europäischen Union und muß seitdem die EU-Vogelschutzrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Auf dem Papier ist das auch zum Teil geschehen. Doch bei den Beitrittsverhandlungen hat sich die Kommission in Brüssel über den Tisch ziehen lassen und einer großzügigen Ausnahmeregelung für den Vogelfang zugestimmt. Aber langsam setzen die Umweltpolitiker der EU die Daumenschrauben an und drängen auf Fortschritte beim Zugvogelschutz auf Malta. Inzwischen droht Büssel der Mittelmeerinsel mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof.

 

VogelfangVogelfang

Der Vogelfang wird gemäß den Vereinbarungen mit der EU-Kommission im Jahr 2009 verboten. Bis dahin sollen die Vogelfänger die Genehmigung erhalten, ein "Zuchtprogramm" mit den gefangenen Finken aufzubauen. Doch auch 2009 wird der Vogelfang nicht wirklich verboten, denn Malta hat bereits angekündigt, dann Sondergenehmigungen zur "Blutauffrischung" der angeblichen Zuchtstämme auszugeben. In der Praxis soll dies wohl den Vogelfang weiter ermöglichen – denn letztendlich fangen die Malteser die Vögel nicht in erster Linie, um sie in enge Käfige zu sperren, sondern weil der Vogelfang ein Volkssport ist.
Die EU-Kommission hat angekündigt, das vereinbarte Fangverbot ab 2009 notfalls über den EU-Gerichtshof durchzusetzen. Und im Sommer 2005 hat Brüssel bereits eine Verkürzung der Fangzeiten erreicht: Ab dem Jagdjahr 2005/2006 ist die Fangsaison um über zwei Monate verkürzt und endet nun Ende Januar (statt am 10. April).

Herbstjagd

Bei der Zugvogeljagd im Herbst, die katastrophale Ausmaße hat, hat sich mit dem EU-Beitritt nichts geändert. Alle früher schon offiziell auf Malta jagdbaren Vogelarten sind auch in anderen EU-Ländern zum Abschuß freigegeben. Selbst die Länge der Jagdzeit kann bleiben wie gehabt - mit anderen Worten: Das Massaker geht weiter wie bisher!

Frühlingsjagd

Die Frühlingsjagd wird zumindest auf dem Papier eingeschränkt. Bis April 2004 waren alle Arten, die im Herbst geschossen werden durften, auch im April und Mai zum Abschuß freigegeben. Damit ist nun Schluß, denn die EU erlaubt die Jagd auf im Frühling heimkehrende Vögel nicht. Damit sind Enten, Gänse und Singvögel zumindest offiziell ab 31. Januar von der Jagd verschont.

Doch auf ihre liebste Jagdbeute, Wachteln und Turteltauben, wollen Maltas Jäger nicht verzichten. Die Regierung in Valetta hat die Jagd auf beide Zugvögel vom 25. März bis 22. Mai. genehmigt, obwohl EU-weit die Jagd auf heimkehrende Zugvögel strikt untersagt ist. Die Abschußfreigabe im Frühling ist nicht mit der EU-Kommission abgestimmt und hat auch schon zu diplomatischen Verstimmungen zwischen Brüssel und Malta geführt. Die bisherigen – allerdings sehr vorsichtigen – Bemühungen der EU-Umweltkommission für eine Abschaffung der Frühlingsjagd haben zu keinerlei Ergebnis geführt. Der illegalen, aber sehr populären, Jagd auf Greifvögel im Frühling ist so weiterhin Tür und Tor geöffnet. Denn wer will wissen, ob die Jäger gerade auf Baumfalken oder Wachteln schießen?

Am 28. Juni 2006 hat die EU-Kommission Malta ultimativ aufgefordert, die Frühlingsjagd ab 2007 nicht mehr zu genehmigen. Andernfalls, so Brüssel, müsse die Regierung der Mittelmeerinsel mit einem Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof rechnen. Trotzdem hat die Inselregierung im April 2007 die Frühlingsjagd erneut erlaubt, allerdings nach einem Massaker an Wespenbussarden vorzeitig am 10. Mai 2007 beendet!

Ihre Meinung ist uns wichtig: - Voting Script 1.8

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Und was sagen Sie zu der Zugvogeljagd auf dem Maltesischen Archipel?

  bin dafür
  bin dagegen
  das ist mir egal
  enthalte mich
  die armen Vögel

   (Ergebnis anzeigen)

 

 

Für die Texte & Bilder ist der Verein "Komitee gegen den Vogelmord e.V." verantwortlich.
Quelle & Copyright: komitee.de



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